Donnerstag, 28.5.2020
Post haftet für verspätete Zustellung

Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann sie für den aus der verspäteten Zustellung entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 16.04.2020. Im zugrunde liegenden Fall belief sich der Schaden, der durch die verspätete Zustellung entstanden war, auf 18.000 Euro, die die Post nun zahlen muss.

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