Hintergrund der Einigung der EU-Mitgliedstaaten ist ein Richtlinienvorschlag der EU-Kommission, der Mindeststandards für die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen die gemeinsamen EU-Sanktionen vorsieht. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mitteilt, soll damit die effektive Sanktionsdurchsetzung sowohl gegenüber Russland als auch insgesamt gestärkt und die Umgehungsbekämpfung europaweit verbessert werden.
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