Montag, 19.4.2021
Mangels Korrektur durch Hochschullehrer: Juristische Examensklausur neu zu bewerten

In einer Grundsatzentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Klage einer Jurastudentin stattgegeben, die die staatliche Pflichtfachprüfung als Teil der ersten Prüfung (früher: erstes juristisches Staatsexamen) nicht bestanden hatte. Entgegen den rechtlichen Vorgaben, von denen seit Jahren regelmäßig abgewichen werde, seien ihre Klausuren nicht auch durch einen Hochschullehrer korrigiert worden. Deswegen seien sie neu zu bewerten.

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