Freitag, 2.7.2021
Rechtmäßiger Widerruf einer Erlaubnis für Lotto-Vermittlung wegen glücksspielrechtlicher Unzuverlässigkeit

Das Verwaltungsgericht Münster hat den Eilantrag einer Firma gegen den sofortigen Widerruf ihrer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung wegen glücksspielrechtlicher Unzuverlässigkeit abgelehnt. Der Widerruf war nach zahlreichen Beschwerden über Telefonaktionen erfolgt, bei denen die Betroffenen durch Täuschung zu einem Vertragsabschluss über die Teilnahme an Lotterien gebracht worden seien.

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