Freitag, 14.1.2022
Arbeitsgruppe legt Bericht zur Novellierung des strafrechtlichen Unterbringungsrechts vor

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des Novellierungsbedarfs im Recht der Unterbringung suchtkranker Straftäter in einer Entziehungsanstalt hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Um die Entziehungsanstalten zu entlasten sollte sich die Unterbringung demnach auf wirklich behandlungsbedürftige und -fähige Straftäter fokussieren. Die Gruppe sprach sich insofern für engere Anspruchsvoraussetzung und einen früheren Zeitpunkt der Reststrafaussetzung aus.

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