Montag, 17.1.2022
Auch Großeltern können zum Unterhalt verpflichtet sein

Nicht nur Eltern müssen ihren Kindern Unterhalt zahlen, solange diese zur Schule gehen oder sich noch in einer Ausbildung befinden. Dieselbe Verpflichtung kann nach § 1607 BGB laut einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg auch die Großeltern eines Kindes treffen, wenn die Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt.

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