Dienstag, 26.10.2021
Räumliche Abgrenzung der Energiegrundversorgung nach EnWG zu bestimmen

Energiegrundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Für die räumliche Abgrenzung gilt dabei aber die Systematik des Energiewirtschaftsgesetzes, das eine Verknüpfung zwischen den Netzgebieten der allgemeinen Versorgung und den Konzessionsgebieten innerhalb einer Gemeinde herstellt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.10.2021.

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