Donnerstag, 21.1.2021
Gesetzlich Krankenversicherte kommen um elektronische Gesundheitskarte nicht herum

Gesetzlich Krankenversicherte können von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis ("Krankenschein") mehr verlangen. Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nachweisen, entschied das Bundessozialgericht am 20.01.2021 und wies die Revisionen der Kläger letztinstanzlich zurück.

Mehr lesen