Montag, 20.9.2021
Kaufvertrag über Einwegmasken mit gefälschter CE-Zertifizierung rückabzuwickeln

Sichert der Käufer von Einwegmasken deren CE-Zertifizierung zu und kann tatsächlich nur ein gefälschtes Zertifikat vorlegen, kann der Käufer den Kaufpreis gegen Rückgabe der Masken zurückverlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und die besondere Bedeutung betont, die dem Vertrauen in die Seriosität des Vertragspartners bei Zertifizierungen zukomme.

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