Freitag, 7.2.2025
Manipulierte Rechnungs-E-Mail: Unternehmer bleibt auf Schaden sitzen

Handwerksbetriebe sollten Rechnungen per E-Mail nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Das lehrt ein vom OLG Schleswig entschiedener Fall. Denn der Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.

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