E-Mails mit Steuerbezug müssen Außenprüfern des Finanzamts als "Handels- und Geschäftsbriefe" vorgelegt werden, nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Das hat der BFH entschieden.
Mehr lesenHandwerksbetriebe sollten Rechnungen per E-Mail nur Ende-zu-Ende-verschlüsselt verschicken – oder auf altmodische Weise per Post. Das lehrt ein vom OLG Schleswig entschiedener Fall. Denn der Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.
Mehr lesen