Ein Achtklässler aus Düsseldorf hat keinen Anspruch darauf, dass der Präsenzunterricht an seiner Schule durch Distanzunterricht ersetzt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Mittwoch entschieden und die Beschwerde gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gymnasiasten hat das Land Nordrhein-Westfalen nur unzureichende Schutzmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler ergriffen.
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