Die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist verfassungsgemäß. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht Münster in einem rechtskräftigen Gerichtsbescheid vom 29.10.2020. Es sah weder eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung noch die Eigentumsgarantie verletzt.
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