Volkswagen muss getäuschten Diesel-Käufern zwar Schadenersatz, aber keine Deliktszinsen zahlen, urteilte der Bundesgerichtshof am 30.07.2020. Der Schadensersatz könne zudem durch intensive Nutzung des Fahrzeugs auf Null sinken und werde nicht von einem Software-Update beseitigt, so die Richter in weiteren Entscheidungen. Außerdem: Wer nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 noch manipulierte Fahrzeuge gekauft hat, geht leer aus.
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