Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) muss knapp 170.000 Euro an einen ehemaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden zahlen. Nach einer wirksamen Amtsenthebung sei der daneben bestehende Dienstvertrag nicht wirksam gekündigt worden, befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Es fehle sowohl an einer rechtzeitig von dem hierfür zuständigen Hauptvorstand ausgesprochenen Kündigungserklärung als auch an einem wichtigen Grund für die Kündigung.
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