Dienstag, 6.6.2023
Kein Dienstunfall trotz dienstlich organisierter Corona-Impfung mit Nebenwirkungen

Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden und eine Klage abgewiesen. Der Schaden sei nicht "in Ausübung oder infolge des Dienstes" eingetreten.

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