Donnerstag, 5.12.2024
Beamtin meldet Überzahlung jahrelang nicht: Dennoch kein Verweis

Beamte müssen ihre Besoldungsmitteilungen überprüfen, wenn hierzu ein Anlass besteht, etwa wenn sich ihre wöchentliche Arbeitszeit verringert hat. Eine Verletzung dieser Dienstpflicht erachtet das BVerwG allerdings nur bei Vorsatz für "disziplinarwürdig".

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