Donnerstag, 4.5.2023
EuGH-Generalanwalt schließt Kopftuchverbot für Gemeindebedienstete nicht aus

Eine öffentliche Einrichtung darf ihren Bediensteten unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen jedes sichtbaren Zeichens politischer, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen am Arbeitsplatz verbieten. Das gilt zumindest dann, wenn das Verbot allgemein und unterschiedslos angewandt wird. Es könne dann durch den Willen gerechtfertigt sein, ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu gestalten, so der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Anthony Collins.

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