Auch auf denkmalgeschützten Gebäuden dürfen grundsätzlich Solaranlagen angebracht werden. Dem öffentlichen Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien kommt regelmäßig mehr Gewicht zu als den Belangen des Denkmalschutzes. Das OVG Münster hat dazu zwei Grundsatzurteile gefällt.
Mehr lesenDie Stadt Bad Kreuznach muss dem Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes erlauben, einen Solarzaun auf seinem Grundstück zu errichten. Dies leitet das OVG Koblenz aus dem EEG ab, nach dem an der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ein überragend öffentliches Interesse besteht.
Mehr lesenWer auf dem Dach seines denkmalgeschützten Hauses eine Photovoltaikanlage anbringen möchte, sollte sich dies vorher genehmigen lassen. Denn sonst läuft er Gefahr, die Anlage auf behördliche Anordnung hin wieder abbauen zu müssen, wie ein vom Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg entschiedener Fall zeigt. Das gilt vor allem, wenn das Denkmal sich innerhalb eines als UNESCO-Weltkulturerbe besonders geschützten Ensembles befindet.
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