Der Bund muss keine weiteren Kosten für die Sanierung ökologischer Altlasten aus DDR-Zeiten in Sachsen und Thüringen übernehmen. Entsprechende Anträge der beiden Bundesländer hat das BVerfG mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss in zwei Bund-Länder-Streitigkeiten als unzulässig verworfen.
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