Erstattungen nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich. Dies zeigte am 09.09.2020 eine öffentliche Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses. In den Stellungnahmen wurden aber auch andere Auffassungen vertreten.
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