Freitag, 16.4.2021
Bei coronabedingter Geschäftsschließung nur halbe Gewerbemiete zu zahlen

Das Kammergericht hat bei einer staatlich angeordneten vollständigen Geschäftsschließung wegen Corona (hier: erster Lockdown) einen Anspruch des Mieters, im konkreten Fall des Betreibers einer Spielhalle, auf Reduzierung der Gewerbemiete um die Hälfte aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage bejaht. Eine Existenzbedrohung des Mieters müsse dabei im Einzelfall nicht festgestellt werden.

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