Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird für die Dauer der pandemischen Lage bis einschließlich 10.09.2021 verlängert. Mit dem Abebben der epidemischen Lage werden die Maßnahmen aber ergänzt beziehungsweise angepasst. So entfallen die strikte Vorgabe von Homeoffice sowie das Erfordernis einer Mindestfläche von zehn Quadratmeter pro Person in Betrieben.
Mehr lesenArbeitgeber sind verpflichtet, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. Das sieht die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dem Kabinett zur Kenntnis vorgelegt hat. Die zunächst nur bis 15.03.2021 geltende Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
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