Contergangeschädigten Menschen soll ihr Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz - insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente - grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Der Familienausschuss verabschiedete eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen (BT-Drs.:19/19498) am 17.06.2020 mit den Stimmen aller Fraktionen.
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