Ein contergangeschädigter Ire muss es endgültig hinnehmen, dass ihm auf seine Contergan-Rente irische Entschädigungszahlungen angerechnet werden. Das BVerwG bestätigte das nun, nachdem das BVerfG die Anrechnungsregelung im Conterganstiftungsgesetz für verfassungskonform befunden hatte.
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