Das OVG Magdeburg hat die Entlassung eines angehenden Beamten aufgehoben, der in einem Klassenchat vor Beginn seiner Probezeit ein menschenverachtendes Bild einer Frau geteilt und es kommentiert hatte. Zwar sah das Gericht eine schwere Pflichtverletzung, wertete den Vorfall aber als einmalige jugendliche Entgleisung.
Mehr lesenDie Affäre um den brisanten Gruppenchat der Trump-Regierung vor Angriffen im Jemen löst sich nicht so schnell auf. Ein Richter ordnete an, dass die sich selbst löschenden Nachrichten gespeichert werden müssen.
