Freitag, 18.10.2024
Starre Altersgrenze für Bundesrichter: Keine Altersdiskriminierung

Bundesrichter und -richterinnen können anders als Bundesbeamte und Landesrichter in verschiedenen Bundesländern nicht über die Altersgrenze hinaus arbeiten. Laut EuGH liegt darin aber keine unzulässige Altersdiskriminierung, vielmehr beruhe die Ungleichbehandlung auf der Berufsgruppe.

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