Das Brandenburger Verfassungsgericht hat am Freitag die Regelungen für das milliardenschwere Brandenburg-Paket für nichtig erklärt. Die AfD-Fraktion im Landtag hatte gegen das Hilfspaket geklagt. Eine allgemeine Rückabwicklungspflicht folge aus dem Urteil aber nicht, betonte das Gericht.
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