Freitag, 25.11.2022
BRAK für Pflichtverteidigerbestellung von Amts wegen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die Ziele der Koalition, "die Verteidigung der Beschuldigten mit Beginn der ersten Vernehmung sicher (zu stellen)". Der Gesetzgeber solle die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht nur auf Antrag vorsehen, sondern von Amts wegen. Entsprechend den Grundsätzen des deutschen Systems der notwendigen Verteidigung solle dies vor einer polizeilichen oder sonstigen Vernehmung oder Gegenüberstellung geschehen, fordert sie.

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