Die Auswahl des Dienstleisters für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Köln/Bonn durch das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium ist rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Dass die Ausschreibung der Konzession durch die Flughafen Köln/Bonn GmbH als Betreiberin des Flughafens erfolgt sei, obwohl diese selbst Bodenabfertigungsdienste am Flughafen erbringe, sei nicht zu beanstanden.
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