Es geht um Kryptohandys, organisierte Kriminalität und das FBI ist involviert. Was nach Thriller klingt, ist ein realer Erfolg von Ermittlern: das Entschlüsseln von Anom-Chatdaten. Dass die gewonnenen Daten als Beweismittel verwertet werden dürfen, hat der BGH nun bestätigt.
Mehr lesenDas BVerfG nahm – zum wiederholten Mal – eine Verfassungsbeschwerde wegen der strafrechtlichen Verwertung der Daten auf dem EncroChat-Server in Frankreich nicht zur Entscheidung an. Eine Grundrechtsverletzung des Betäubungsmittelhändlers sei nicht erkennbar.
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