Wie und welche gemeinsamen Kosten umgelegt werden sollen, sorgt unter Wohnungseigentümern öfter für Streit. Dürfen sie die Kostenverteilung einfach ändern, wenn das zulasten einzelner Eigentümer geht? Dieser Frage geht nun der BGH nach. Seine Entscheidung soll am 14. Februar 2025 fallen.
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