Donnerstag, 21.10.2021
Baufinanzierung: Bereitstellungsprovision darf Darlehenszinssatz erheblich übersteigen

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn eine Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bereitstellungsprovision vorsieht, die den nach der Auszahlung des Darlehens geschuldeten Zinssatz erheblich übersteigt. Mit dieser Aussage hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung eines Verbraucherschutzverbandes gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim zurückgewiesen.

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