Dienstag, 4.5.2021
"Jagdrechtliche Befriedung" von Grundstückseigentum aus ethischen Gründen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage von zwei Grundstückseigentümern stattgegeben, auf ihren Grundstücken die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten. Die Kläger hätten glaubhaft gemacht, dass die Ablehnung der Jagd auf einer Gewissensentscheidung beruht. Auch lägen keine Versagungsgründe vor.

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Donnerstag, 18.6.2020
Zeitlicher Beginn jagdrechtlicher "Befriedung"

Die jagdrechtliche Befriedung – also das Ruhen der Jagd – aus ethischen Gründen kann der Grundstückseigentümer zum Ende des bei Antragstellung laufenden Jagdpachtvertrags verlangen. Entscheidet die Behörde erst in der Laufzeit eines neuen Jagdpachtvertrags, ist die Befriedung zum Ende des Jagdjahres anzuordnen. Das hat mit Urteil vom 18.06.2020 das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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