Dienstag, 26.1.2021
Ausschluss der Barzahlung des Rundfunkbeitrags grundsätzlich zulässig

EU-Mitgliedstaaten können ihre Verwaltungen zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, sie dürfen diese Zahlungsmöglichkeit aber auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken. Eine Beschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund einer sehr großen Zahl von Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten führen kann. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Klagen zum Rundfunkbeitrag.

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Dienstag, 29.9.2020
Grundsätzlich kein Ausschluss von Barzahlungen

Gläubiger von Geldforderungen sind nach dem Unionsrecht grundsätzlich verpflichtet, Euro-Bargeld anzunehmen – mit zwei Ausnahmen. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella in seinen Schlussanträgen vom 29.09.2020. Im zugrunde liegenden Fall geht es um den Bargeldausschluss bei der Zahlung von Rundfunkbeiträgen. Pitruzzella äußerte Zweifel an der Beitragssatzung der Rundfunkanstalt. Ob der Ausschluss aber ausnahmsweise zulässig sei, müsse das Bundesverwaltungsgericht prüfen.

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