Freitag, 21.1.2022
Gericht weist Schadenersatzklage nach tödlichem Badeunfall ab

Das Oberlandesgericht München hat nach einem tödlichen Badeunfall in einem Freibad eine Schadenersatzklage gegen den Betreiber und den Bademeister zurückgewiesen. "Eine Badeaufsicht hat nicht die Pflicht zur lückenlosen Beobachtung eines jeden Schwimmers", betonte das OLG am Donnerstag. Die Familie des Vaters, der im August 2015 in dem Schwimmbad im niederbayerischen Triftern ertrunken ist, ist damit auch in zweiter Instanz gescheitert.

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