Das OLG Karlsruhe hat die Auslieferung eines Albaners abgelehnt, den die britische Justiz wegen Drogenhandels und Geldwäsche belangen wollte, und ihn auf freien Fuß gesetzt. Die Begründung: Angesichts der Überfüllung der dortigen Gefängnisse drohe eine unmenschliche Behandlung. In Großbritannien sorgt dies jetzt für Diskussionen.
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