Donnerstag, 29.10.2020
Kosten religiös motivierter Auslands-OP nicht zwingend zu ersetzen

Lehnt ein Patient seine mögliche Behandlung im Versicherungsmitgliedstaat aus religiösen Gründen ab, so liegt eine mittelbar auf der Religion beruhende Ungleichbehandlung vor, wenn der Versicherungsstaat sich weigert, die Erstattung der Kosten für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat vorab zu genehmigen. Diese Ungleichbehandlung kann laut Europäischem Gerichtshof aber zum Schutz der Gesundheitssysteme EU-rechtskonform sein.

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