Mittwoch, 15.6.2022
Keine stan­dard­mä­ßige Erhebung der Postanschrift bei IFG-Antrag

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) darf nicht standardmäßig die Angabe der Postanschrift des Antragstellers verlangen, der über die Internetplattform "fragdenstaat.de" einen Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das Gericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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