Freitag, 22.5.2020
Entschädigung für "Ghettoarbeit" in NS-Zeit auch bei Verbleib im eigenen Haus

Wer in der Zeit des Nationalsozialismus als Jude verfolgt wurde, kann auch dann einen Anspruch auf eine Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung von "Ghetto-Beitragszeiten" haben, wenn er im eigenen Haus verblieben ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20.05.2020 hervor. Die Zwangslage der Verfolgten sei unter bestimmten Bedingungen mit dem Aufenthalt in einem Ghetto vergleichbar.

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