Es fiel einer Nachbarin auf: Ein schwerhöriger Jäger ließ mehrfach Waffen unbeaufsichtigt im Hausflur des Mehrfamilienhauses stehen, in dem er lebt. Dass sich mit einer seiner Waffen vor Jahrzehnten sein Sohn das Leben genommen hatte, brauchte das VG Münster zur Begründung nicht mehr.
Mehr lesenDas Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf einer Verordnung über die Aufbewahrung von Justizakten veröffentlicht. Dieser führt die bislang jeweils geltenden Vorschriften der Länder und des Bundes zur Aufbewahrung und Speicherung der Justizakten der Gerichte und Staatsanwaltschaften in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung zusammen und vereinheitlicht diese.
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