Donnerstag, 1.12.2022
Assessor hat Anspruch auf unentgeltliche Kopien seiner Examensklausuren

Absolventen der zweiten juristischen Staatsprüfung haben einen datenschutzrechtlichen Anspruch darauf, dass ihnen das Landesjustizprüfungsamt unentgeltlich eine Kopie der von ihnen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt den zugehörigen Prüfergutachten zur Verfügung stellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berufung auf Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entschieden. Demnach stellen die schriftlichen Prüfungsleistungen personenbezogene Daten des Prüflings dar.

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