Donnerstag, 13.1.2022
Kostenübernahme für notwendige Arbeitsassistenz auch im Rentenalter möglich

Ein schwerbehinderter Mensch kann im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamts für begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch nach Erreichen des Regelrentenalters beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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