Ein Mann erschleicht sich seine Zulassung als Therapeut mit gefälschten Zeugnissen. Als der Schwindel auffliegt, soll er seine Honorare zurückzahlen. Zu Recht, meint das SG Berlin: Denn ein falscher Psychotherapeut habe auch dann keinen Anspruch auf Honorar, wenn er über Fachwissen verfügt und seine Patienten zufrieden sind.
Mehr lesenEin Arzt hat während eines behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Vergütungsanspruch und muss bereits geleistete Vergütungen zurückzahlen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin im Fall eines Krankenhausarztes entschieden, der während des Ruhens an über 1.000 Operationen mitgewirkt hatte.
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