Dienstag, 11.2.2025
Bewerbungen im Kündigungsschutzprozess: Mit einem Bein schon aus der Tür

Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter kündigt und sich dies später als rechtswidrig herausstellt, kann er seinen zwischenzeitlich fälligen Lohn verlangen – allerdings nur, wenn er nicht anderweitig hätte arbeiten können. Wichtige Details dazu klärt am Mittwoch das BAG, berichtet Nathalie Oberthür.

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Mittwoch, 13.11.2024
Nebenjob beim Pizzaservice: Kein Verzugslohn auf Basis von 58 Wochenstunden

Ohne Regelung im Arbeitsvertrag gilt bei einem Minijob eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Auf dieser Basis wollte ein Vollzeitbeschäftigter (38 Stunden) mit Nebenjob dort nicht abgerufene Stunden nachvergütet haben. Das LAG Berlin-Brandenburg winkte ab: Die Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden bilde die Grenze. 

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