Ein Erbe sollte sich, bevor er die Erbschaft ausschlägt, gut darüber informieren, wie sich der Nachlass zusammensetzt. Ansonsten kann er seine Erklärung später eventuell nicht mehr anfechten, selbst wenn wider Erwarten doch etwas zu holen war. Eine Tochter kam vor dem OLG Frankfurt a. M. aber mit einem blauen Auge davon.
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