Ein Arbeitgeber hatte erfolglos versucht, einen Sozialplan anzufechten, der Abfindungsansprüche für Beschäftigte vorsah. Die Anfechtung hindert aber nicht die Fälligkeit der Abfindungszahlung, hat nun das BAG entschieden und den Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt.
Mehr lesenEin Erbe sollte sich, bevor er die Erbschaft ausschlägt, gut darüber informieren, wie sich der Nachlass zusammensetzt. Ansonsten kann er seine Erklärung später eventuell nicht mehr anfechten, selbst wenn wider Erwarten doch etwas zu holen war. Eine Tochter kam vor dem OLG Frankfurt a. M. aber mit einem blauen Auge davon.
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