Mittwoch, 2.9.2020
Nächtliches Alkoholkonsumverbot in München unverhältnismäßig

Das von der Stadt München mit Blick auf zunehmende Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 verhängte nächtliche Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit ist unverhältnismäßig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof monierte, dass sich das Verbot pauschal auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Außerdem kippte er ein im Freistaat geltendes Grillverbot auf öffentlichen Plätzen, soweit es unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen galt.

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