Der Bundespräsident hat den 50 Jahre alten Richter am Oberlandesgericht Alexander Weinland zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium des BGH hat Weinland dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie für die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.
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