Verschieden und doch gleich: Fluggastrechte-Portal und Airline sind Konkurrenten
"You are more than likely to meet a brick wall with the Ryanair customer service" – in Kunden-Mails ließ Flightright kein gutes Haar an der irischen Billigflug-Airline. Die Instanzgerichte sahen darin mangels Konkurrenz keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Der BGH urteilte nun anders.
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Bei den Gerichten an Standorten mit größeren deutschen Flughäfen sind so viele Klagen gegen Airlines wie noch nie gelandet. Meist geht es um Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge, teils geht es auch um Reiseverträge.
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