Die Beobachtung der AfD und deren Einstufung als Verdachtsfall waren rechtmäßig, anders als die Art der Bekanntmachung, so das VG Wiesbaden. Gegen Äußerungen des Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) ging die Partei in einem zweiten Verfahren - zumindest vor dem VG - vergebens vor.
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