Donnerstag, 22.9.2022
AfA-Berechtigung für entgeltlichen Anteil an vermögensverwaltender GbR

Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil entgeltlich erworben, kann er Absetzung für Abnutzung (AfA) auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts im Zeitpunkt des Anteilserwerbs beanspruchen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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